
Abrechnung
Die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen erfolgt anhand des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM). In diesem Leistungskatalog sind die Inhalte aller abrechnungsfähigen Leistungen sowie deren Werte definiert. Damit ist geregelt, wie viel Geld Ärztinnen und Ärzte für eine bestimmte Behandlung erhalten.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt auf ihrer Webseite eine Online-Version des EBM bereit. Diese bietet verschiedene Suchfunktionen und Vergleichsmöglichkeiten.
Tipp: Die Praxishilfe „Grundlagen zur Abrechnung nach EBM“ fasst grundlegende Informationen zur Abrechnung nach EBM für Sie zusammen. Neben Hinweisen zur Einteilung des EBM-Leistungskataloges sowie der darin aufgeführten Gebührenordnungspositionen (GOP) enthält sie wichtige Begriffsdefinitionen zum Verständnis der Leistungsinhalte der einzelnen GOP. Zudem werden allgemeine Hinweise zur Abrechnung und Abrechnungstipps gegeben.
Die Praxishilfe „Arbeitsunfall – Vorgehensweise und Abrechnung“ bietet Informationen zur Vorgehensweise in der Arztpraxis sowie den wichtigsten Aspekten bei der Abrechnung nach der UV-GOÄ.
Hinweis
Privatärztlich erbrachte Leistungen werden über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

Abrechnungstipps
Im Archiv finden Sie sämtliche Beiträge, die die Abrechnung in Ihrer Praxis betreffen. Diese umfassen (neue) Regelungen zu EBM- bzw. GOÄ-Abrechnungsziffern inkl. Abrechnungstipps zur Wirtschaftlichkeit einzelner Ziffern bzw. etwaigen Regressfallen. Zudem erhalten Sie praxisrelevante Informationen zur Digitalisierung, Telematikinfrastruktur sowie weiteren E-Health-Themen.
Unterstützt wird das Rp.-Team hierbei von Dr. Gerd W. Zimmermann, Facharzt für Allgemeinmedizin und seit vielen Jahren als Referent sowie Autor zum Thema Leistungsabrechnung nach EBM und GOÄ tätig.
Archiv
Seite 11 von 13.