Elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll ein Meilenstein in der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen werden. Ein schnellerer Datenaustausch unter den Praxen sowie ein einfacherer Zugang zu relevanten Patientendaten – das verspricht die ePA.
Ab Januar 2025 haben alle gesetzlich Krankenversicherten eine elektronische Patientenakte erhalten, vorausgesetzt, sie haben nicht widersprochen. Welche Daten müssen Arztpraxen in die ePA einpflegen und was muss dokumentiert werden? Wer hat Zugriff auf die ePA? Welche Besonderheiten existieren, beispielsweise bei der Übermittlung hochsensibler Daten, und was gilt für Kinder und Jugendliche?
Antworten auf diese und weitere Fragen gibt die themenspezifische Praxishilfe „Elektronische Patientenakte“.
Vor dem bundesweiten Start der ePA Ende April 2025 haben wir die Ärzteschaft zu ihrer Meinung zur ePA befragt und überwiegend kritische Stimmen eingefangen:
Aktuelle Nachrichten sowie Informationen zur Abrechnung der ePA finden Sie zudem in unserer Nachrichten-Rubrik:
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