Rp. Monatsrätsel

Das Thema diesen Monat lautet
Auf Rezepten korrekt verordnen

Die Verordnung von Arzneimitteln kann bzw. muss auf unterschiedlichen Rezepten erfolgen.

Welche Antwort zur Arzneimittel- bzw. Verbandstoff­verordnung auf Rezepten trifft nicht zu?

Die Verordnung von Rx-Arznei­mitteln zulasten der GKV muss i. d. R. auf einem E-Rezept erfolgen.

Verbandstoffe müssen auf einem grünen Rezept verordnet werden.

Neben Betäubungs­mitteln (BtM) dürfen auch nicht-BtM-haltige Arznei­mittel auf demselben BtM-Rezept verordnet werden.

Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie zu diesem Thema eine Rp. Rezeptfibel, die u. a. erläutert, wann das E-Rezept verwendet werden muss, in welchen Fällen weiterhin ein Papier­rezept ausge­stellt werden muss und was bei der Ver­ordnung von Betäubungs­mitteln zu beachten ist.

» Rezeptfibel – Arznei­mittel korrekt verordnen