Rp. Monatsrätsel

Das Thema diesen Monat lautet
Wirtschaftlichkeitsgebot

Alle medizinischen Leistungen, die über die gesetzliche Kranken­versicherung abge­rechnet werden, unterliegen dem Wirtschaft­lichkeits­gebot.

Welche Aussage zum Wirtschaftlichkeitsgebot ist richtig?

Das Wirtschaft­lich­keits­gebot ist in § 1 der Bundes­ärzte­ordnung aufge­führt.

Nach diesem Gebot muss eine medizi­nische Leistung u. a. aus­reichend sein.

Nur Ärzte, die nach der Gebühren­ordnung für Ärzte ab­rechnen, unter­liegen dem Wirtschaft­lichkeits­gebot.

Eine gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsprüfung soll die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots gewährleisten.

Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie Informationen zu den unterschiedlichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen der KVen, wie beispielsweise Richtgrößen-, Durchschnittswerteprüfungen oder Prüfungen nach Zielwerten.

» Wirtschaftlichkeitsprüfungen der KVen