Rp. Monatsrätsel

Das Thema diesen Monat lautet
Videosprechstunde

Eine Video­sprech­stunde kann für alle Beteiligten Vorteile haben. So kann zum Beispiel das Praxis­personal ent­lastet werden, Patientinnen und Patienten ersparen sich ggf. lange Anfahrts­wege und bei akuten Infektionen wird die An­steckungs­gefahr im Warte­zimmer ver­mindert.

Welche Aussage zur Video­sprech­stunde ist richtig?

Die Video­sprech­stunde darf nur für Indikationen des jeweiligen Fach­arzt­gebietes durch­ge­führt werden.

Krank­schreibungen sind nur für der Praxis bekannte Patientinnen und Patienten möglich.

Eine Folgekrank­schreibung ist mittels Video­sprechstunde möglich.

Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie zu diesem Thema eine Praxishilfe, die erläutert, welche Voraussetzungen für die Videosprechstunde gelten, wie sie vergütet wird und wie sie ganz praktisch ablaufen kann.

» Praxishilfe „Videosprechstunde“