Rp. Monatsrätsel
Das Thema diesen Monat lautet
Videosprechstunde
Eine Videosprechstunde kann für alle Beteiligten Vorteile haben. So kann zum Beispiel das Praxispersonal entlastet werden, Patientinnen und Patienten ersparen sich ggf. lange Anfahrtswege und bei akuten Infektionen wird die Ansteckungsgefahr im Wartezimmer vermindert.
Welche Aussage zur Videosprechstunde ist richtig?
Die Videosprechstunde darf nur für Indikationen des jeweiligen Facharztgebietes durchgeführt werden.
Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie zu diesem Thema eine Praxishilfe, die erläutert, welche Voraussetzungen für die Videosprechstunde gelten, wie sie vergütet wird und wie sie ganz praktisch ablaufen kann.
Hinweis
Haben Sie auch eine Frage an uns?
In der Rubrik „Arzt fragt Rp.“ auf dem DeutschenArztPortal haben Sie jederzeit die Möglichkeit, uns Ihr Anliegen rund um die Themen Arzneimittelverordnung, Wirtschaftlichkeitsprüfung, etc. zu schildern. Dies geschieht anonym, sodass Ihr Name nicht bekannt wird.
Nutzen Sie hierzu das Formular (s. Link unten) oder senden Sie Ihre Frage an info@extrarpinstitut.com.
Wir stehen Ihnen im Dschungel der Regularien zur Seite und freuen uns über Ihre Fragen!