Rp. Monatsrätsel
Das Thema diesen Monat lautet
Wirtschaftlichkeitsgebot
Alle medizinischen Leistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden, unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot.
Welche Aussage zum Wirtschaftlichkeitsgebot ist richtig?
Nur Ärzte, die nach der Gebührenordnung für Ärzte abrechnen, unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsprüfung soll die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots gewährleisten.
Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie Informationen zu den unterschiedlichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen der KVen, wie beispielsweise Richtgrößen-, Durchschnittswerteprüfungen oder Prüfungen nach Zielwerten.