Rp. Monatsrätsel
Das Thema diesen Monat lautet
Ersatzverordnung
Ist aufgrund eines Arzneimittelrückrufes oder einer von der zuständigen Behörde bekannt gemachten Einschränkung der Verwendbarkeit die erneute Verordnung eines Arzneimittels erforderlich, so kann eine Ersatzverordnung ausgestellt werden.
Welche Aussage zu Ersatzverordnungen (nach § 31 SGB V) ist richtig?
Auf der Ersatzverordnung darf nur das Arzneimittel verordnet werden, das durch den Rückruf ersetzt werden muss
Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie eine Praxishilfe, die zusammenfasst, was beim Ausstellen einer Ersatzverordnung zu berücksichtigen ist.