Rp. Monatsrätsel

Das Thema diesen Monat lautet
Frühe Nutzenbewertung

Seit 2011 werden insbesondere Arznei­mittel mit neuem Wirk­stoff einer frühen Nutzen­bewertung unter­zogen.

Welche Aussage zur frühen Nutzenbewertung ist richtig?

Für die frühe Nutzenbewertung ist die gesetzliche Krankenkasse zuständig.

Der ausgehandelte Erstattungsbetrag gilt rückwirkend ab dem 7. Monat nach dem erstmaligen Inverkehrbringen des Arzneimittels.

Die Veröffentlichung der Nutzenbewertung muss innerhalb von 30 Tagen nach Markteinführung erfolgen.

Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie eine Praxis­hilfe, die die wichtigsten Informationen zum Ablauf des Nutzen­bewertungs­ver­fahrens zusammen­fasst und über die unter­schiedlichen Kategorien beim Ausmaß des Zusatz­nutzens sowie über die Besonder­heiten bei Orphan Drugs informiert.

» Praxishilfe „Grundlagen der frühen Nutzenbewertung“