Rp. Monatsrätsel

Das Thema diesen Monat lautet
Verordnung nach § 27a SGB V

Gemäß § 27a SGB V umfassen die Leistungen der Kranken­behandlung auch medizinische Maß­nahmen zur Herbei­führung der Schwanger­schaft.

Welche Antwort zu diesen Leistungsvoraussetzungen ist richtig?

Die in Anspruch nehmenden Personen sind seit mindestens fünf Jahren verheiratet.

Die Maßnahmen sind nach ärztlicher Feststellung erforderlich.

Es dürfen fremde Eizellen verwendet werden.

Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie eine Praxis­hilfe, die die Bedingungen für die Verordnungs­fähigkeit von Arznei­mitteln für eine künst­liche Befruch­tung, sowie Hin­weise zu deren korrekten Ver­ordnung und Sicherung der Abgabe in der Apotheke zusammen­fasst.

» Praxishilfe „Verordnung nach § 27a SGB V zulasten der GKV“