Rp. Monatsrätsel

Das Thema diesen Monat lautet
Rezeptur-Verordnung

Durch patienten­individuell herge­stellte Rezeptur­arznei­mittel können Behandlungs­lücken geschlossen werden, wenn keine geeigneten Fertig­arznei­mittel zur Verfügung stehen.

Welche Antwort zur Verordnung einer Rezeptur trifft nicht zu?

Zur korrekten Ausstellung einer Rezeptur gehört eine ent­sprechende Gebrauchs­anweisung.

Rezepturen können derzeit noch nicht elektronisch verordnet werden.

Für jede Rezeptur ist ein neues Verordnungs­blatt zu verwenden.

Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie eine Praxishilfe, die darüber informiert, was bei der Verordnung von Rezepturen zum Beispiel aus dem dermatologischen Bereich zu beachten ist, welche Vorteile standardisierte Rezepturen bieten können und welche Rezepturen nicht verordnet werden sollten.

» Zur Praxishilfe „Verordnung einer Rezeptur“