Rp. Monatsrätsel

Das Thema diesen Monat lautet
Verordnung von Verbandmitteln

Gemäß § 31 SGB V werden Verband­mittel von der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung erstattet.

Welche Antwort zu Verbandmitteln ist NICHT richtig?

Die Verordnung von Verbandmitteln muss seit dem 1. Mai 2025 auf einem E-Rezept erfolgen.

Verbandmittel gehören zu den Medizinprodukten.

Neben den Verbandmitteln gibt es auch die Gruppe der sonstigen Produkte zur Wundbehandlung.

Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie eine Praxishilfe, die die Bedingungen für die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln für eine künstliche Befruchtung sowie Hinweise zu deren korrekter Verordnung und zur Sicherung der Abgabe in der Apotheke zusammenfasst.

» Praxishilfe „Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung“

» Praxishilfe „Verordnung von Verbandmitteln“