Rp. Lexikon
Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä)
Der Bundesmantelvertrag – Ärzte regelt die ambulante Versorgung gesetzlich Krankenversicherter durch Ärztinnen und Ärzte sowie Psycotherapeutinnen und -therapeuten. Er wird zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband vereinbart uns ist für alle Krankenkassen und Vertragsärztinnen und -ärzte verbindlich.
Mit dem Bundesmantelvertrag – Ärzte werden die Rechte und Pflichten der Vertragsärztinnen und -ärzte geregelt. Dabei müssen die Vorgaben des SGB V umgesetzt werden.
Den Bundesmantelvertrag – Ärzte und die dazugehörigen Anlagen stehen zum Beispiel auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verfügung.