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Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä)

Der Bundesmantelvertrag – Ärzte regelt die ambulante Versorgung gesetzlich Krankenversicherter durch Ärzte und Psychotherapeuten. Er wird zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband vereinbart uns ist für alle Krankenkassen und Vertragsärzte verbindlich.

Mit dem Bundesmantelvertrag – Ärzte werden die Rechte und Pflichten der Vertragsärzte geregelt. Dabei müssen die Vorgaben des SGB V umgesetzt werden.

Den Bundesmantelvertrag – Ärzte und die dazugehörigen Anlagen stehen zum Beispiel auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verfügung.

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