Rp. Lexikon

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Die KBV nimmt als Dachverband der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) eine Schlüsselstellung im System der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Neben dem sogenannten Sicherstellungsauftrag (Bereitstellung von ambulanter medizinischer Versorgung) ist ihre Aufgabe vor allem die politische Interessenvertretung der rund 185.000 freiberuflich in ambulanten Praxen tätigen Ärzte und Psychotherapeuten: Wenn es um Gesetzgebungsverfahren oder gesundheitspolitische Entscheidungen auf Bundesebene geht, bringt die KBV die Position der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten ein. Genauso sitzt sie bei Verhandlungen zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen und zur Honorierung der Ärzte immer mit am Tisch.

Die KBV organisiert zusammen mit den KVen die flächendeckende, wohnortnahe ambulante Gesundheitsversorgung. Die insgesamt 17 Kassenärztlichen Vereinigungen sind die Mitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.