Tabakentwöhnung auf Kassenrezept – noch selten genutzt
Arzneimittel zur Tabakentwöhnung, wie zum Beispiel Nikotinpflaster oder ‑kaugummis, zählen grundsätzlich zu den Lifestyle-Arzneimitteln, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Seit August 2025 gibt es aber Ausnahmen von dieser Regelung: Versicherte mit schwerer Tabakabhängigkeit haben seitdem einen Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung im Rahmen eines evidenzbasierten Entwöhnungsprogramms. Eine Verordnung auf Kassenrezept ist in diesen Fällen möglich.
Uns hat interessiert, ob Sie von dieser neuen Möglichkeit Gebrauch machen und Raucherinnen und Rauchern bereits entsprechende Arzneimittel verordnet haben. Eine Umfrage des DeutschenArztPortals1 (n = 111) hat ergeben, dass die neue Möglichkeit noch selten genutzt wird. Lediglich 15 % empfehlen diese aktiv.
Nutzen Sie die neue Möglichkeit und verordnen Sie Arzneimittel zur Tabakentwöhnung nun auf Kassenrezept?
