Tabakentwöhnung auf Kassenrezept – noch selten genutzt

      Umfrageergebnis     Verordnung in der Praxis

Arzneimittel zur Tabak­ent­wöh­nung, wie zum Beispiel Nikotin­pflaster oder ‑kau­gummis, zählen grund­sätzlich zu den Lifestyle-Arznei­mitteln, die nicht von der Kranken­kasse bezahlt werden. Seit August 2025 gibt es aber Aus­nahmen von dieser Regelung: Ver­sicherte mit schwerer Tabak­abhän­gig­keit haben seit­dem einen Anspruch auf eine ein­malige Ver­sor­gung mit apotheken­pflichtigen Arzneimitteln zur Tabak­ent­wöh­nung im Rahmen eines evidenz­basierten Ent­wöh­nungs­programms. Eine Ver­ord­nung auf Kassen­rezept ist in diesen Fällen möglich.

Uns hat interessiert, ob Sie von dieser neuen Mög­lich­keit Gebrauch machen und Rauche­rinnen und Rauchern bereits ent­spre­chende Arznei­mittel ver­ord­net haben. Eine Umfrage des DeutschenArztPortals1 (n = 111) hat ergeben, dass die neue Mög­lich­keit noch selten genutzt wird. Lediglich 15 % empfehlen diese aktiv.

Nutzen Sie die neue Möglichkeit und verordnen Sie Arzneimittel zur Tabakentwöhnung nun auf Kassenrezept?