Mehrheit für Cannabisblüten-Rezept nur nach persönlichem Kontakt

      Umfrageergebnis     Arznei­mittel; Kommentar / Meinung

Cannabis kann seit dem Inkraft­treten des Medizinal-Cannabis­gesetzes 2024 auf einem normalen Rezept ver­ord­net werden. Die Zahlen zeigen nun: Während der Import von Cannabis­blüten zu medizi­nischen Zwecken vom ersten zum zweiten Halb­jahr 2024 um 170 % zugenommen hat, sind die Ver­ord­nun­gen zulasten der GKV um nur 9 % gestiegen. Dies lässt darauf schließen, dass Cannabis­blüten zuneh­mend auf Privat­ver­ord­nungen an Selbst­zahlerinnen und Selbst­zahler abge­geben werden, mut­maß­lich ausgestellt über Online-Platt­formen, bei denen es zu keinem persön­lichen Arzt-Patienten-Kontakt kommt. Oft reicht das Aus­füllen eines Online-Frage­bogens, die Bestellung kann direkt über eine koope­rierende Versand­apotheke abge­wickelt werden. Dies soll sich nach einem Plan des Bundes­ministe­riums für Gesund­heit ändern. Zukünftig sollen Cannabis­blüten zu medizi­nischen Zwecken nur nach einem persön­lichen Arzt-Patienten-Kontakt ver­ord­net werden dürfen. Die verord­neten Blüten sollen nach dem Gesetz­ent­wurf zudem nicht mehr über den Versand­handel von Apo­theken geliefert werden dürfen.1

Eine Umfrage des DeutschenArztPortals2 (n = 203) hat ergeben, dass 77 % der Befragten es gut finden, wenn ein Rezept für Cannabis­blüten nur nach einem persön­lichen Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt werden dürfte, 23 % fänden dies schlecht.

Rezept über Cannabisblüten nur nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt – gut oder schlecht?