Mehrheit für Cannabisblüten-Rezept nur nach persönlichem Kontakt
Cannabis kann seit dem Inkrafttreten des Medizinal-Cannabisgesetzes 2024 auf einem normalen Rezept verordnet werden. Die Zahlen zeigen nun: Während der Import von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken vom ersten zum zweiten Halbjahr 2024 um 170 % zugenommen hat, sind die Verordnungen zulasten der GKV um nur 9 % gestiegen. Dies lässt darauf schließen, dass Cannabisblüten zunehmend auf Privatverordnungen an Selbstzahlerinnen und Selbstzahler abgegeben werden, mutmaßlich ausgestellt über Online-Plattformen, bei denen es zu keinem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt kommt. Oft reicht das Ausfüllen eines Online-Fragebogens, die Bestellung kann direkt über eine kooperierende Versandapotheke abgewickelt werden. Dies soll sich nach einem Plan des Bundesministeriums für Gesundheit ändern. Zukünftig sollen Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken nur nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt verordnet werden dürfen. Die verordneten Blüten sollen nach dem Gesetzentwurf zudem nicht mehr über den Versandhandel von Apotheken geliefert werden dürfen.1
Eine Umfrage des DeutschenArztPortals2 (n = 203) hat ergeben, dass 77 % der Befragten es gut finden, wenn ein Rezept für Cannabisblüten nur nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt werden dürfte, 23 % fänden dies schlecht.
Rezept über Cannabisblüten nur nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt – gut oder schlecht?

2 Arztumfrage im Rp. Praxis-Newsletter des DeutschenArztPortals vom 29.07.2025 bis 03.08.2025