Kein einheitliches Bild zum möglichen Biologika-Austausch

      Umfrageergebnis     Biolo­gika

Bereits seit 5 Jahren finden Ärztinnen und Ärzte Hinweise für eine wirt­schaft­liche Ver­ord­nungs­weise von Biologika und Biosimilars in der Arz­nei­mittel-Richt­linie (AM-RL § 40a). 2023 folgten dann die ersten Rege­lungen für die Aus­tausch­barkeit von Biolo­gika in Apo­theken. Diese betreffen zunächst aber aus­schließ­lich Zuberei­tungen aus Fertig­arz­nei­mitteln, also zumeist patienten­individuell von Apo­the­ken hergestellte Infu­sions- oder Injek­tions­lösungen, die die Patientin oder der Patient unmittel­bar in der Arz­tpraxis ver­abreicht bekommt (§ 40b AM-RL). Nun hat der G-BA ein Stellung­nahme­ver­fahren zur Ein­füh­rung eines weiteren Para­grafen in der AM-RL eröffnet. Dieser beschäftigt sich mit dem Aus­tausch der rest­lichen Biologika, die als Fertig­arz­nei­mittel an Patien­tinnen und Patienten abgegeben werden (geplanter § 40c AM-RL). Demnach könnte in Zukunft auch bei Biologika-Fertig­arz­nei­mitteln ein Austausch in der Apo­theke stattfinden, ähnlich, wie es bereits bei Generika der Fall ist.1

Eine Umfrage des DeutschenArztPortals2 (n = 137) zeigt kein ein­heit­liches Bild zur Frage, ob ein Aus­tausch in der Apotheke Aus­wir­kun­gen auf das Ver­ord­nungs­ver­hal­ten hätte. 29 % der Befragten geben an, dass sie in diesem Fall häufiger ein Aut-idem-Kreuz setzen würden, 27 % setzen auch heute schon ein Kreuz, wenn sie es für nötig halten.

Hätte ein Austausch von Biologika-Fertigarzneimitteln in der Apotheke ähnlich wie bei Generika Auswirkungen auf Ihr Verordnungsverhalten?

1 G-BA-Beschluss vom 11.06.2025 zur Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens (https://www.g-ba.de/beschluesse/7255/)
2 Arztumfrage im Rp. Praxis-Newsletter des DeutschenArztPortals vom 08.07.2025 bis 20.07.2025