Salbutamol – Was tun gegen den Engpass?

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Bereits im Dezember 2023 wurde ein Ver­sor­gungs­mangel für salbu­tamol­haltige Arznei­mittel in pulmo­naler Dar­rei­chungs­form durch das Bundes­ministerium für Gesund­heit (BMG) bekannt­gegeben.

In der Folge wurden bereits verschie­denste Maß­nahmen ergriffen und Empfeh­lungen ausge­sprochen, um die Ver­sor­gung der Patien­tinnen und Patienten sicher­zustellen. So dürfen Arznei­mittel aus dem Ausland impor­tiert werden, die in Deutsch­land nicht zuge­lassen sind (zum Beispiel aus den USA). Zudem soll auf eine Bevor­ratung mit dem Arznei­mittel durch Patien­tinnen und Patienten verzichtet und statt­dessen nur eine kleine Packungs­größe verordnet werden. Ziel ist es, möglichst viele Patien­tinnen und Patienten ver­sorgen zu können.

Neu: Pulverinhalator statt Dosieraerosol

Nun ist eine neue Empfehlung hinzu­gekommen: Es sollen mög­lichst alter­native Dar­rei­chungs­formen von Salbutamol, insbe­sondere Trocken­pulver­inha­la­toren, ver­schrie­ben werden. Voraus­setzung ist natür­lich, dass dies thera­peu­tisch möglich ist und keine ein­deu­tigen Gründe dagegen­sprechen (z. B. bei Kindern unter 5 Jahren, geria­tri­schen Patien­tinnen und Patienten oder Patien­tinnen und Patienten während einer schweren akuten Exazer­bation).

Wichtig: Im Falle des Device-Wechsels ist eine erneute Instruk­tion bezüglich der Inhalations­technik erforder­lich, wenn die korrekte Anwendung der Patientin oder dem Patienten noch nicht bekannt ist.

Quelle: www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelinformationen/Lieferengpaesse/salbutamol.html