Salbutamol – Was tun gegen den Engpass?
Bereits im Dezember 2023 wurde ein Versorgungsmangel für salbutamolhaltige Arzneimittel in pulmonaler Darreichungsform durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bekanntgegeben.
In der Folge wurden bereits verschiedenste Maßnahmen ergriffen und Empfehlungen ausgesprochen, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. So dürfen Arzneimittel aus dem Ausland importiert werden, die in Deutschland nicht zugelassen sind (zum Beispiel aus den USA). Zudem soll auf eine Bevorratung mit dem Arzneimittel durch Patientinnen und Patienten verzichtet und stattdessen nur eine kleine Packungsgröße verordnet werden. Ziel ist es, möglichst viele Patientinnen und Patienten versorgen zu können.
Neu: Pulverinhalator statt Dosieraerosol
Nun ist eine neue Empfehlung hinzugekommen: Es sollen möglichst alternative Darreichungsformen von Salbutamol, insbesondere Trockenpulverinhalatoren, verschrieben werden. Voraussetzung ist natürlich, dass dies therapeutisch möglich ist und keine eindeutigen Gründe dagegensprechen (z. B. bei Kindern unter 5 Jahren, geriatrischen Patientinnen und Patienten oder Patientinnen und Patienten während einer schweren akuten Exazerbation).
Wichtig: Im Falle des Device-Wechsels ist eine erneute Instruktion bezüglich der Inhalationstechnik erforderlich, wenn die korrekte Anwendung der Patientin oder dem Patienten noch nicht bekannt ist.
Quelle: www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelinformationen/Lieferengpaesse/salbutamol.html