Regress wegen zu vielen Patientinnen und Patienten?

      Newsletterbeitrag     Regress in der Praxis

Aktuell wird in vielen Medien von einem Fall aus Ost­fries­land berichtet, bei dem eine dermato­logische Praxis mit einer hohen Regress­forderung konfrontiert ist. Es soll um eine fünf­stellige Summe gehen, mit der der Arzt „bestraft werden soll, weil er zu viele Patienten hat“.1

Wie wird in Nieder­sachsen geprüft?

Seit 2017 erfolgt die statis­tische Wirt­schaft­lichkeits­prüfung für Arznei­mittel in Nieder­sachsen nach Durch­schnitts­werten. Die Durch­schnitts­werte­prüfung orientiert sich dabei an den Ver­ordnungs­durch­schnitten in der jeweiligen Fach­gruppe. Dabei werden die durch­schnitt­lichen Ver­ordnungs­kosten je Fall im Vergleich zur Fach­gruppe ange­schaut. Auffällig wird eine Praxis, wenn die eigenen Verordnungs­kosten pro Fall 50 % über den durch­schnitt­lichen Verordnungs­kosten der eigenen Fach­gruppe liegen. Werden die Durch­schnitts­werte über­schritten, kann diese Über­schreitung durch die Ein­haltung von fach­gruppen­spezifischen Verordnungs­zielen reduziert werden. Die Ziele für Derma­to­loginnen und Derma­to­logen betref­fen zum Beispiel Generika: Ein bestimmter Anteil der Arznei­mittel­ver­ordnungen muss als Generikum erfolgen, um das Ziel zu erreichen. Zudem gibt es ein Ziel für Rabatt­arznei­mittel und Bio­similars. Durch die Aner­kennung von Praxis­besonder­heiten kann das Risiko eines Regresses weiter ver­ringert werden.