Regress wegen zu vielen Patientinnen und Patienten?
Aktuell wird in vielen Medien von einem Fall aus Ostfriesland berichtet, bei dem eine dermatologische Praxis mit einer hohen Regressforderung konfrontiert ist. Es soll um eine fünfstellige Summe gehen, mit der der Arzt „bestraft werden soll, weil er zu viele Patienten hat“.1
Wie wird in Niedersachsen geprüft?
Seit 2017 erfolgt die statistische Wirtschaftlichkeitsprüfung für Arzneimittel in Niedersachsen nach Durchschnittswerten. Die Durchschnittswerteprüfung orientiert sich dabei an den Verordnungsdurchschnitten in der jeweiligen Fachgruppe. Dabei werden die durchschnittlichen Verordnungskosten je Fall im Vergleich zur Fachgruppe angeschaut. Auffällig wird eine Praxis, wenn die eigenen Verordnungskosten pro Fall 50 % über den durchschnittlichen Verordnungskosten der eigenen Fachgruppe liegen. Werden die Durchschnittswerte überschritten, kann diese Überschreitung durch die Einhaltung von fachgruppenspezifischen Verordnungszielen reduziert werden. Die Ziele für Dermatologinnen und Dermatologen betreffen zum Beispiel Generika: Ein bestimmter Anteil der Arzneimittelverordnungen muss als Generikum erfolgen, um das Ziel zu erreichen. Zudem gibt es ein Ziel für Rabattarzneimittel und Biosimilars. Durch die Anerkennung von Praxisbesonderheiten kann das Risiko eines Regresses weiter verringert werden.
Was tun im Falle einer Prüfung?
Unser Tipp: Nutzen Sie die Chance und reichen Sie eine Stellungnahme ein! Hier können Sie begründen, warum in der eigenen Praxis zum Beispiel die Verordnungskosten pro Fall deutlich über dem Durchschnitt der Fachgruppe lagen (etwa, weil viele chronisch Kranke behandelt werden).
Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie in der Rubrik „Wirtschaftlichkeit“ zudem eine Übersicht der jeweiligen Prüfsysteme in den einzelnen KV-Regionen, nützliche Links und Erklärungen zu den unterschiedlichen Arten der Prüfung.