Neues zur RSV-Impfung
Seit dem 1. Juli 2025 liegen für alle 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Impfvereinbarungen vor, die um die Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ergänzt sind. Damit sind Verordnungsweg, Abrechnung und Vergütung der RSV-Impfung für gesetzlich Versicherte vertraglich geregelt. Eine Abrechnung über die Versichertenkarte ist somit für alle gesetzlich versicherten Personen, für die es eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt, im gesamten Bundesgebiet möglich. Bereits im September 2024 wurde die RSV-Schutzimpfung auf Basis der Impfempfehlung der STIKO in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen und damit zur Pflichtleistung gesetzlicher Krankenkassen.1>
Empfehlung auch für mRNA-RSV-Impfstoff
Seit April 2025 empfiehlt die STIKO zusätzlich zu den proteinbasierten RSV-Impfstoffen auch mRNA-Impfstoffe. Diese Empfehlung bezieht sich sowohl auf die Standard- als auch die Indikationsimpfung. Sie wurde am 11. Juli 2025 in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen.2
Tipp: Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie eine Praxishilfe, die übersichtlich zusammenfasst, wann Impfungen eine Kassenleistung sind und was bei der Verordnung und Dokumentation zu beachten ist.