Krankenkassen sehen Nachbesserungsbedarf bei digitalen Gesundheitsanwendungen

      Newsletterbeitrag     DiGA

Anders als der Spitzen­verband Digitale Gesundheits­versorgung e. V. (SVDGV) im DiGA-Report 2023 sieht der GKV-Spitzen­verband digitale Gesund­heits­anwendungen (DiGA) in seinem kürzlich erschienenen DiGA-Report 2023 weiterhin kritisch – der Nutzen sei zu selten erwiesen und die Kosten zu hoch. Der Verband kritisiert, dass DiGA vorläufig ohne einen Nutzen­nachweis ins DiGA-Verzeichnis des Bundes­instituts für Arzneimittel und Medizin­produkte (BfArM) aufgenommen werden. Erst später muss ihr Nutzen für eine dauerhafte Aufnahme erwiesen werden, bis dahin werden DiGA, die möglicherweise keinen Nutzen haben, gänzlich von den Kranken­kassen bezahlt. Der Anteil der DiGA, die bei Aufnahme in den GKV-Leistungs­katalog bereits einen Nutzen nachweisen konnten, sank im Berichtszeitraum (September 2020 bis September 2023) von etwa 25 % auf rund 5 %. DiGA würden zwar vermehrt in der Patienten­versorgung ankommen, gleichzeitig seien die Ausgaben für DiGA aber kontinuierlich gestiegen, was nicht nur an den steigenden Verordnungs­zahlen, sondern auch an höheren Hersteller­preisen liege. Der größte Teil der DiGA-Ausgaben entfiel auf psychische Erkran­kungen, gefolgt von Stoff­wechsel­krank­heiten und Krank­heiten des Muskel-Skelett-Systems. Der GKV-Spitzen­verband fordert, dass nur DiGA mit einem nach­gewiesenen Nutzen ins DiGA-Verzeichnis aufge­nommen werden. Ebenso müssten die Wirt­schaft­lichkeit im Blick behalten und DiGA entsprechend – am Patienten­nutzen orierntiert – bepreist werden.

Quelle: https://www.krankenkassen-direkt.de/news/Digitale-Gesundheitsanwendungen-DiGA-Fehlende-Nutzennachweise-und-steigende-Preise-Krankenkassen-fordern-neue-Zulassungsregeln-fuer-Apps-auf-Rezept-1405973.html (abgerufen am 15.01.2024)