Gute Nachrichten: DiGA-Verordnungen erreichen immer mehr Patientinnen und Patienten

      Newsletterbeitrag     DiGA; Digitali­sierung

Die Verordnungs­zahlen von digitalen Gesundheits­anwendungen (DiGA) sind im Aufwind. Im Zeitraum von Oktober 2020 bis September 2023 stieg die Zahl der eingelösten DiGA-Freischalt­codes kontinuierlich an, wie der DiGA-Report 2023 des Spitzen­verbandes Digitale Gesundheits­versorgung e. V. (SVDGV) ergab. Insgesamt wurden bisher knapp 370.000 Freischalt­codes eingelöst. Aber nicht nur die Anzahl, sondern auch die von DiGA abgedeckten Indikations­gebiete haben sich in den letzten Jahren erweitert. Zum Stichtag der Auswer­tung am 30. September 2023 wurden 49 DiGA vom Bundes­institut für Arznei­mittel und Medizin­produkte (BfArM) gelistet, von denen 24 dauer­haft aufge­nommen wurden. Für diese DiGA wurde der Nutzen in randomi­sierten kon­trollierten klinischen Studien nach­gewiesen. Lediglich 6 DiGA wurden aus dem DiGA-Verzeichnis gestrichen. Eine weitere Erkenntnis des Reports: DiGA werden von Erwachsenen aller Alters­gruppen verwendet, wobei sie etwas häufiger von Frauen genutzt werden (bis zu 70 %). Mögliche Gründe hierfür sind, dass einige DiGA ausschließ­lich für Frauen zugelassen sind, sowie die Tatsache, dass manche DiGA für Erkran­kungen zugelassen sind, die häufiger Frauen betreffen bzw. bei denen Frauen häufiger Hilfe aufsuchen als Männer. Es besteht jedoch auch noch Ver­besserungs­potenzial, beispiels­weise bei der Aufklärung der Ärzte­schaft sowie von Patientinnen und Patienten über das DiGA-Angebot oder beim Zugang zu diesen, der vereinfacht und ohne mehr­wöchige Warte­zeiten ermöglicht werden sollte.

Die Praxishilfe „Digitale Gesundheitsanwendungen“ auf dem DeutschenArztPortal fasst die wichtigsten Informationen zu DiGA zusammen und bietet Ihnen darüber hinaus auch Tipps bei der Verordnung.

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