Kennen Sie KARL? – Arzneimittel im Abwasser

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KARL ist die Abkürzung für die Kommunale Abwasser­richt­linie der EU. Sie hat das Ziel, die Wasser­qualität in der EU zu verbessern. Dafür ist u. a. die Einfüh­rung einer „vierten Reinigungs­stufe“ in Klär­anlagen vorgesehen, die vor allem Mikro­verun­reini­gungen wie zum Beispiel Arznei­mittel­rück­stände und Bestand­teile von Kosmetika aus dem kommunalen Abwasser entfernen soll. Diese gelangen größten­teils durch private Haus­halte und mensch­liche Aus­schei­dungen ins Abwasser. Durch eine erweiterte Hersteller­ver­ant­wortung müssen Hersteller von Arznei­mitteln sich finanziell an den Kosten zur Einfüh­rung der vierten Reinigungs­stufe beteiligen. Im November wurde KARL vom Europä­ischen Rat beschlossen und muss nun in nationales Recht überführt werden.1

KARL und die Arzneimittelversorgung

Der Interessenverband Pro Generika warnt vor einem neuen Engpass-Tsunami durch KARL. Die Abwasser­richt­linie würde besonders Generika-Hersteller stark belasten und die Produktion lebens­wichtiger Arznei­mittel unwirt­schaft­lich machen. In der Folge könnten Her­steller Arznei­mittel vom Markt nehmen. Damit würde die aktuelle Medika­menten­knapp­heit drastisch verschärft. Als ein Wirkstoff, bei dem sich die Produk­tion massiv verteuern würde, nennt Pro Generika Metformin. Hier sei eine Markt­rück­nahme zu befürchten. Unstrittig ist für den Verband, dass es die vierte Reinigungs­stufe brauche, es bleibe aber die Frage der Finan­zierung. Hier fordert der Verband, dass die Kosten über die Abwasser­gebühren gezahlt werden sollten.2

1 https://www.pharmadeutschland.de/unsere-themen/eu-kommunalabwasserrichtlinie/
2 https://www.progenerika.de/news/abwasserrichtlinie-engpass-tsunami/