Kennen Sie KARL? – Arzneimittel im Abwasser
KARL ist die Abkürzung für die Kommunale Abwasserrichtlinie der EU. Sie hat das Ziel, die Wasserqualität in der EU zu verbessern. Dafür ist u. a. die Einführung einer „vierten Reinigungsstufe“ in Kläranlagen vorgesehen, die vor allem Mikroverunreinigungen wie zum Beispiel Arzneimittelrückstände und Bestandteile von Kosmetika aus dem kommunalen Abwasser entfernen soll. Diese gelangen größtenteils durch private Haushalte und menschliche Ausscheidungen ins Abwasser. Durch eine erweiterte Herstellerverantwortung müssen Hersteller von Arzneimitteln sich finanziell an den Kosten zur Einführung der vierten Reinigungsstufe beteiligen. Im November wurde KARL vom Europäischen Rat beschlossen und muss nun in nationales Recht überführt werden.1
KARL und die Arzneimittelversorgung
Der Interessenverband Pro Generika warnt vor einem neuen Engpass-Tsunami durch KARL. Die Abwasserrichtlinie würde besonders Generika-Hersteller stark belasten und die Produktion lebenswichtiger Arzneimittel unwirtschaftlich machen. In der Folge könnten Hersteller Arzneimittel vom Markt nehmen. Damit würde die aktuelle Medikamentenknappheit drastisch verschärft. Als ein Wirkstoff, bei dem sich die Produktion massiv verteuern würde, nennt Pro Generika Metformin. Hier sei eine Marktrücknahme zu befürchten. Unstrittig ist für den Verband, dass es die vierte Reinigungsstufe brauche, es bleibe aber die Frage der Finanzierung. Hier fordert der Verband, dass die Kosten über die Abwassergebühren gezahlt werden sollten.2
1 https://www.pharmadeutschland.de/unsere-themen/eu-kommunalabwasserrichtlinie/
2 https://www.progenerika.de/news/abwasserrichtlinie-engpass-tsunami/