Erweiterung der STIKO-Empfehlung bei Herpes Zoster

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Anfang November hat die STIKO ihre Empfeh­lung für Herpes-Zoster-Impfungen angepasst. Bis dahin empfahl die STIKO die Impfung nur für Personen ab 60 Jahren und Personen ab 50 Jahren mit erhöhtem Risiko einer Erkran­kung aufgrund bestimmter Grund­erkran­kungen. Zukünftig sollen auch Personen ab 18 Jahren mit einem erhöhten Risiko für eine Erkran­kung geimpft werden.

Vor allem Personen höheren Alters sowie Menschen mit bestimmten Grund­erkran­kungen, unabhängig vom Alter, haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf eines Herpes Zoster. Daher hat die STIKO im November 2025 ihre Empfeh­lung angepasst. Die Erwei­terung der STIKO-Empfeh­lung sieht Folgendes vor:1

Personen ≥ 18 Jahre mit erhöhter gesund­heit­licher Gefähr­dung infolge einer angeborenen bzw. erworbenen, insbesondere einer iatrogenen Immun­defizienz oder infolge schwerer Aus­prägung einer chronischen Grund­erkrankung, z. B. Personen mit bzw. nach:

  • hämatopoetischer Stammzelltransplantation (HSZT),
  • zellbasierten Therapien,
  • solider Organtransplantation,
  • immunsuppressiver Medikation (z. B. Rituximab, JAK-Inhibitoren, Anifrolumab [Typ-I-Interferon-Rezeptorblocker], zytosta­tischer Chemo­therapie),
  • malignen neoplastischen Krankheiten,
  • HIV-Infektion,
  • rheumatoider Arthritis,
  • systemischem Lupus erythematodes,
  • chronisch-entzündlichen Darm­erkrankungen,
  • chronisch obstruktiven Lungen­erkrankungen (COPD) oder Asthma bronchiale,
  • chronischer Nieren­insuffizienz,
  • Diabetes mellitus.

Dabei ist es das Ziel, die Häufigkeit von Herpes-Zoster-Erkrankungen zu reduzieren und Folge­erkran­kungen wie post­herpetische Neural­gien zu verhindern.

Für die Impfung steht der adjuvantierte Tot­impf­stoff Shingrix® zur Verfügung. Der Impf­stoff wird 2-mal verabreicht, der Abstand zwischen den Impfungen beträgt 2–6 Monate. Zurzeit gibt es noch keine Daten für eine Auf­frisch­impfung.

<Wichtig: Die Erweiterung der STIKO-Empfeh­lung kann erst als Kassen­leistung umgesetzt werden, wenn diese vom G-BA beschlossen und in die Schutz­impfungs-Richt­linie übernommen wurde.

Tipp: Lesen Sie auch den Beitrag von Dr. Zimmermann zum Thema Herpes Zoster. Er hat im Oktober u. a. anhand eines Fall­beispiels darüber berichtet, wie eine Impfung gegen Herpes Zoster im Rahmen einer Vor­sorge­unter­suchung durch­geführt und abgerechnet werden kann.

» Zum Beitrag „Herpes Zoster: Das kann man vermeiden“ 

1 RKI: Epidemiologisches Bulletin 45/2025