Erweiterte STIKO-Impfempfehlung gegen Influenza
Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts (RKI) hat eine Ausweitung der Indikations- und beruflichen Indikationsempfehlung für die saisonale Influenza-Impfung beschlossen (Epidemiologisches Bulletin 29/25). In Zukunft sollen Personen, die im privaten Umfeld oder arbeitsbedingt häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu (potenziell infizierten) Tieren wie z. B. Schweinen, Geflügel/Wildvögeln oder Robben haben, eine jährliche Impfung im Herbst/Winter mit einem inaktivierten Influenza-Impfstoff erhalten. Dazu zählen beispielsweise Personen in Nutztierhaltungen, Zoos, Tierparks, Tierheimen, Auffangstationen, Tierarztpraxen und Schlachthöfen. Die STIKO-Empfehlung ist noch nicht in der aktuellen Version der Schutzimpfungs-Richtlinie enthalten, eine Anpassung dieser erfolgt innerhalb von 2 Monaten durch den G-BA.
Damit reagiert die STIKO auf die zunehmende Zirkulation von Influenza-A-Viren mit zoonotischem Potenzial, insbesondere den hochpathogenen aviären Influenza-Viren (HPAI-Viren) H5Nx. Die Viren wurden vermehrt in Geflügel, Wildvögeln und Säugetieren (u. a. Nerze, Füchse, Katzen und Robben) nachgewiesen. In den Vereinigten Staaten wird seit 2024 zudem eine massive Verbreitung von H5N1-Viren in Milchviehbeständen registriert – dort kam es zu Übertragungen auf andere Tiere wie Katzen oder Stinktiere und vereinzelt auch auf Menschen.
Koinfektionen bergen das Risiko für Reassortments
Schweine sind ein weiteres bedeutendes Reservoir von Influenza-A-Viren, sie können zudem von Menschen mit saisonal zirkulierenden humanen Influenza-A-Viren infiziert werden. Bei einer zeitgleichen Infektion mit humanen und aviären bzw. porcinen Influenza-A-Viren kann es zu einem genetischen Reassortment kommen, woraus ein neuartiges Influenza-A-Virus entstehen könnte. Die neue, genetisch veränderte Variante (Reassortante) stellt möglicherweise ein erhebliches Risiko für die öffentliche Gesundheit dar, falls mit ihr eine bessere Übertragbarkeit von Mensch zu Mensch einhergehen sollte.
Die nun empfohlene Impfung gegen die saisonale Influenza kann das Auftreten und den Schweregrad einer Influenza-Infektion reduzieren; dadurch verringert sich auch das Risiko einer Koinfektion und damit die Wahrscheinlichkeit für Reassortanten. Vor einer Infektion mit den primär tierpathogenen H5N1-Viren schützt die Impfung allerdings nicht – hier sind andere Schutzmaßnahmen, z. B. das Tragen von Schutzausrüstung, wichtig.
Weitere Informationen zur Influenza-Impfung, u. a. zur Verordnung und Vergütung, finden Sie in unserer Praxishilfe:
» Zur Praxishilfe „Grippeimpfung in der Praxis“
» Zum Epidemiologischen Bulletin (29/25)
Quellen:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/