Deutschland auf neuem Kurs: Bundestag beschließt regulierte Cannabis-Freigabe

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Letzten Freitag hat der Bundestag die regulierte Freigabe von Cannabis in Deutsch­land verabschiedet. Nach dem neuen Gesetz der Ampel-Koalition werden Besitz und Anbau für Personen über 18 Jahre ab dem 1. April unter Auflagen legal. Die Bundes­regierung reagiert damit auf die Heraus­forderungen der bestehenden Drogen­politik und die Zunahme des Cannabis­konsums trotz bestehender Verbote. Das neue Gesetz soll den Gesundheits­schutz verbessern, die Kriminalität reduzieren und den Jugend­schutz erhöhen, indem es einen kontrollierten Zugang und Qualitäts­prüfungen von Cannabis vorsieht. Die geplanten Jugend­schutz­maßnahmen umfassen unter anderem den Ausbau von Präventions- und Früh­interventions­angeboten, strikte Alters­kontrollen und THC-Grenzwerte sowie ein allgemeines Werbe­verbot, Einschrän­kungen des öffentlichen Konsums und verschärfte Strafen für den illegalen Handel. Gleichzeitig sieht der Gesetzesentwurf eine Unter­suchung der gesell­schaft­lichen Folgen vor, die 18 Monate nach Inkraft­treten des Gesetzes beginnt und mit einer endgültigen Analyse nach vier Jahren abschließt.1

Ärzteappell gegen Cannabis-Freigabe: Sorgen um Jugendschutz und Gesundheit

Seit 2017 wird medizinisches Cannabis in Deutsch­land bereits unter anderem in der Schmerz­therapie sowie zur symptoma­tischen Behandlung neurolo­gischer Erkrankungen wie der Multiplen Sklerose (MS) eingesetzt.2 Die Erlaubnis zur Verschrei­bung erfolgt allerdings erst, wenn zuvor andere Behandlungs­methoden durch ärztliches Personal als nicht geeignet eingestuft wurden.3 Ein wesent­licher Grund für die vorsichtige Herangehens­weise an den Einsatz von medizinischem Cannabis liegt darin, dass die Langzeit­wirkungen und das Spektrum möglicher Neben­wirkungen noch nicht umfassend erforscht sind. Bei länger andauerndem Konsum können psychische Störungen wie Depressionen und Psychosen auftreten, insbesondere bei Menschen mit einer besonderen Empfind­lichkeit für diese Erkrankungen. Zudem besteht das Risiko der Entwicklung einer Abhängig­keit. Diese unvorher­sehbaren Effekte können insbesondere bei Jugend­lichen zu dauer­haften Entwicklungs- und Lern­schwierig­keiten führen,1 da die Gehirn­entwicklung bis zum 22. Lebens­jahr noch nicht abgeschlossen ist. Aus diesem Grund kritisierte die DGPPN* die von der Bundes­regierung geplante Alters­grenze von 18 Jahren als zu niedrig.4 Auch Klaus Reinhardt, Präsident der Bundes­ärzte­kammer, äußerte harte Kritik. So könne die angedachte Lockerung der Cannabisgesetze zu einer Unter­schätzung der schweren Entwicklungs­risiken in der öffent­lichen Meinung führen. Er fordert die Bundesländer auf, das am Freitag im Parlament beschlossene Gesetz zur Cannabis-Legalisierung zu stoppen.5 Sollte dies nicht geschehen und die geplante Legalisierung zum 1. April 2024 vollzogen werden, wird erst die vorgesehene Über­prüfung des Gesetzes nach 18 Monaten Aufschluss darüber geben, ob die Maßnahme den Gesund­heits- und insbesondere den Jugend­schutz verbessert oder beein­trächtigt hat.

* Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN)
1 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html
2 https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/Versorgung/Cannabis.pdf
3 https://www.kbv.de/html/cannabis-verordnen.php
4 Deutsche Gesellschaft für Psychatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (bundesgesundheitsministerium.de)
5 https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/aerztepraesident-bundesrat-cannabis-legalisierung-100.html