Regress aufgrund eines Verordnungsauschlusses

      Arzt fragt Rp.     Wirtschaft­liche Ver­ord­nung


Frage:

Ich habe einen Regress erhalten, da ein von mir verordnetes Arzneimittel nicht verordnungsfähig sei. Wo sehe ich denn, was verordnungsfähig ist?

Antwort:

Bei dieser Form eines Einzelfallprüfantrags einer Krankenkasse ist ein Widerspruch schwierig.Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann die Verordnung von Arzneimitteln zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung einschränken oder ausschließen, wenn die Unzweckmäßigkeit erwiesen oder eine andere, wirtschaftlichere Behandlungsmöglichkeit mit vergleichbarem diagnostischem oder therapeutischem Nutzen verfügbar ist.

In Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie findet sich eine Übersicht über alle bestehenden Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse.

Die nach Anlage III in Ihrer Verordnung eingeschränkten bzw. von der Verordnung ausgeschlossenen Arzneimittel können ausnahmsweise in medizinisch begründeten Einzelfällen mit Begründung verordnet werden.

» Zur Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie

» Informationen zu Einzelfallprüfanträgen

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