Archiv: Rp. Monatsrätsel

Das Thema lautete
Wirtschaftlichkeits­bonus für Labor­leistungen

Der Wirtschaftlichkeits­bonus für Labor­leistungen soll einen Anreiz bieten, diese wirtschaftlich zu veran­lassen und zu erbringen.

Die Lösung zur Frage
Welche Antwort zum Wirtschaftlichkeitsbonus ist falsch?

Der Punktwert der entsprechenden Gebühren­ordnungs­position (GOP) ist für alle Fach­arzt­gruppen gleich hoch.

Der Wirtschaftlichkeits­bonus ist Bestand­teil des EBM.

Die Abrechnung erfolgt über GOP 32001.

Erklärung

Der Wirtschaftlichkeits­bonus soll einen Anreiz für eine wirtschaft­liche Veran­lassung und Erbringung von Labor­leistungen bieten. Er ist Bestand­teil des EBM, die Abrechnung erfolgt über GOP 32001. Sie wird von der Kassen­ärztlichen Vereinigung zugesetzt. Die GOP 32001 wird je nach Fach­gruppe unterschiedlich hoch vergütet. Für die Arzt­gruppe „Allgemein­mediziner, haus­ärztliche Internisten und praktische Ärzte“ wird die GOP 32001 beispiels­weise mit 19 Punkten bewertet.

Den Wirtschaftlichkeitsbonus können Ärztinnen und Ärzte erhalten, die eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale abrechnen (EBM-Kapitel 3, 4, 7–11, 13, 16–18, 20, 21, 26, 27, 30.7).


Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie zu diesem Thema eine Praxis­hilfe, die allgemeine Informationen zum Wirt­schaft­lich­keits­bonus für Labor­leistungen enthält und erläutert, wer den Bonus erhalten kann und wie er sich berechnet.

» Praxishilfe „Wirtschaftlichkeitsbonus für Laborleistungen“