Archiv: Rp. Monatsrätsel

Das Thema lautete
Auf Rezepten korrekt verordnen

Die Verordnung von Arzneimitteln kann bzw. muss auf unterschiedlichen Rezepten erfolgen.

Die Lösung zur Frage
Welche Antwort zur Arzneimittel- bzw. Verbandstoff­verordnung auf Rezepten trifft nicht zu?

Die Verordnung von Rx-Arznei­mitteln zulasten der GKV muss i. d. R. auf einem E-Rezept erfolgen.

Verbandstoffe müssen auf einem grünen Rezept verordnet werden.

Neben Betäubungs­mitteln (BtM) dürfen auch nicht-BtM-haltige Arznei­mittel auf demselben BtM-Rezept verordnet werden.

Erklärung

Die Verordnung von Rx-Arznei­mitteln zulasten der GKV muss i. d. R. auf einem E-Rezept erfolgen. Es gelten die gleichen formalen Bedingungen, wie bei Ver­ordnungen auf Muster 16.

Verband­stoffe, Test­streifen und Medizin­produkt müssen weiterhin auf Muster-16-Rezepten erfolgen, ein E-Rezept ist aktuell noch nicht möglich.

Neben Betäubungs­mitteln (BtM) dürfen nicht-BtM-haltige Arznei­mittel auf BtM-Rezepten verordnet werden - alleinige Ver­ordnungen von Nicht-BtM dürfen jedoch nicht auf BtM-Rezepten erfolgen.


Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie zu diesem Thema eine Rp. Rezeptfibel, die u. a. erläutert, wann das E-Rezept verwendet werden muss, in welchen Fällen weiterhin ein Papier­rezept ausge­stellt werden muss und was bei der Ver­ordnung von Betäubungs­mitteln zu beachten ist.

» Rezeptfibel – Arznei­mittel korrekt verordnen