Archiv: Rp. Monatsrätsel
Das Thema lautete
Auf Rezepten korrekt verordnen
Die Verordnung von Arzneimitteln kann bzw. muss auf unterschiedlichen Rezepten erfolgen.
Die Lösung zur Frage
Welche Antwort zur Arzneimittel- bzw. Verbandstoffverordnung auf Rezepten trifft nicht zu?
Die Verordnung von Rx-Arzneimitteln zulasten der GKV muss i. d. R. auf einem E-Rezept erfolgen.
Verbandstoffe müssen auf einem grünen Rezept verordnet werden.
Neben Betäubungsmitteln (BtM) dürfen auch nicht-BtM-haltige Arzneimittel auf demselben BtM-Rezept verordnet werden.
Erklärung
Die Verordnung von Rx-Arzneimitteln zulasten der GKV muss i. d. R. auf einem E-Rezept erfolgen. Es gelten die gleichen formalen Bedingungen, wie bei Verordnungen auf Muster 16.
Verbandstoffe, Teststreifen und Medizinprodukt müssen weiterhin auf Muster-16-Rezepten erfolgen, ein E-Rezept ist aktuell noch nicht möglich.
Neben Betäubungsmitteln (BtM) dürfen nicht-BtM-haltige Arzneimittel auf BtM-Rezepten verordnet werden - alleinige Verordnungen von Nicht-BtM dürfen jedoch nicht auf BtM-Rezepten erfolgen.
Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie zu diesem Thema eine Rp. Rezeptfibel, die u. a. erläutert, wann das E-Rezept verwendet werden muss, in welchen Fällen weiterhin ein Papierrezept ausgestellt werden muss und was bei der Verordnung von Betäubungsmitteln zu beachten ist.