Archiv: Rp. Monatsrätsel
Das Thema lautete
COVID-19-Impfung
Im April 2023 wurden COVID-19-Impfungen in die Regelversorgung für gesetzlich Versicherte aufgenommen.
Die Lösung zur Frage
Welche Antwort zur COVID-19-Impfung ist richtig?
Die Bestellung von Impfzubehör erfolgt direkt über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Die Verordnung des Impfstoffes erfolgt auf einem Muster-16-Rezept.
Der Kostenträger für die COVID-19-Impfung ist die jeweilige Krankenkasse der Patientin bzw. des Patienten.
Erklärung
Im April 2023 wurden COVID-19-Impfungen in die Regelversorgung für gesetzlich Versicherte aufgenommen. Sie sind Teil der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veröffentlichten Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL). Die SI-RL regelt u. a. den gesetzlichen Anspruch auf eine COVID-19-Impfung.
Allgemeine Informationen zu COVID-19-Impfungen:
- Impfstoff auch in der Saison 2025/2026 vom Bund zur Verfügung gestellt (z. B. Comirnaty®)
- Impfstoffbestellung 1-mal wöchentlich (bis dienstags 12 Uhr) bei Apotheke der Wahl
- Bestellung von Impfzubehör wie bei anderen Impfstoffen über die Apotheke
- Verordnung auf Muster-16-Rezept
- Kostenträger: Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), IK 103609999
- Impfstoffname und Dosenanzahl angeben
Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie zu diesem Thema eine Praxishilfe, die allgemeine Informationen zur Verordnung der Impfstoffe zusammenfasst und über die Impfempfehlung der STIKO informiert.