Archiv: Rp. Monatsrätsel

Das Thema lautete
COVID-19-Impfung

Im April 2023 wurden COVID-19-Impfungen in die Regelversorgung für gesetzlich Versicherte aufgenommen.

Die Lösung zur Frage
Welche Antwort zur COVID-19-Impfung ist richtig?

Die Bestellung von Impfzubehör erfolgt direkt über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Die Verordnung des Impfstoffes erfolgt auf einem Muster-16-Rezept.

Der Kostenträger für die COVID-19-Impfung ist die jeweilige Krankenkasse der Patientin bzw. des Patienten.

Erklärung

Im April 2023 wurden COVID-19-Impfungen in die Regelversorgung für gesetzlich Versicherte aufgenommen. Sie sind Teil der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veröffentlichten Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL). Die SI-RL regelt u. a. den gesetzlichen Anspruch auf eine COVID-19-Impfung.

Allgemeine Informationen zu COVID-19-Impfungen:

  • Impfstoff auch in der Saison 2025/2026 vom Bund zur Verfügung gestellt (z. B. Comirnaty®)
  • Impfstoffbestellung 1-mal wöchentlich (bis dienstags 12 Uhr) bei Apotheke der Wahl
  • Bestellung von Impfzubehör wie bei anderen Impfstoffen über die Apotheke
  • Verordnung auf Muster-16-Rezept
  • Kostenträger: Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), IK 103609999
  • Impfstoffname und Dosenanzahl angeben

Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie zu diesem Thema eine Praxishilfe, die allgemeine Informationen zur Verordnung der Impfstoffe zusammenfasst und über die Impfempfehlung der STIKO informiert.

» Praxishilfe „COVID-19-Impfung“