Archiv: Rp. Monatsrätsel

Das Thema lautete
Wirtschaftlichkeitsgebot

Alle medizinischen Leistungen, die über die gesetzliche Kranken­versicherung abge­rechnet werden, unterliegen dem Wirtschaft­lichkeits­gebot.

Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zum Wirtschaftlichkeitsgebot ist richtig?

Das Wirtschaft­lich­keits­gebot ist in § 1 der Bundes­ärzte­ordnung aufge­führt.

Nach diesem Gebot muss eine medizi­nische Leistung u. a. aus­reichend sein.

Nur Ärzte, die nach der Gebühren­ordnung für Ärzte ab­rechnen, unter­liegen dem Wirtschaft­lichkeits­gebot.

Erklärung

Alle medizinischen Leistungen, die über die gesetzliche Kranken­versicherung abge­rechnet werden, unter­liegen dem Wirtschaft­lichkeits­gebot nach § 12 SGB V. Dieses besagt, dass eine Leistung aus­reichend, zweck­mäßig und wirtschaft­lich sein muss und das Maß des Not­wendigen nicht über­schreiten darf. „Aus­reichend“ bedeutet hier: Die Leistung muss nach Umfang und Qualität hin­reichende Chancen für einen Behandlungs­erfolg bieten und einen Mindest­standard garantieren.


Eine gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftlich­keits­prüfung soll die Einhaltung des Wirtschaft­lichkeits­gebots gewähr­leisten.

Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie Informationen zu den unter­schiedlichen Wirtschaft­lichkeits­prüfungen der KVen, wie beispiels­weise Richtgrößen-, Durchschnitts­werte­prüfungen oder Prüfungen nach Ziel­werten.

» Wirtschaftlichkeits­prüfungen der KVen