Archiv: Rp. Monatsrätsel
Das Thema lautete
Wirtschaftlichkeitsgebot
Alle medizinischen Leistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden, unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot.
Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zum Wirtschaftlichkeitsgebot ist richtig?
Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist in § 1 der Bundesärzteordnung aufgeführt.
Nach diesem Gebot muss eine medizinische Leistung u. a. ausreichend sein.
Nur Ärzte, die nach der Gebührenordnung für Ärzte abrechnen, unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot.
Erklärung
Alle medizinischen Leistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden, unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V. Dieses besagt, dass eine Leistung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein muss und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten darf. „Ausreichend“ bedeutet hier: Die Leistung muss nach Umfang und Qualität hinreichende Chancen für einen Behandlungserfolg bieten und einen Mindeststandard garantieren.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsprüfung soll die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots gewährleisten.
Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie Informationen zu den unterschiedlichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen der KVen, wie beispielsweise Richtgrößen-, Durchschnittswerteprüfungen oder Prüfungen nach Zielwerten.