Archiv: Rp. Monatsrätsel
Das Thema lautete
Arzneimittel-Richtlinie und deren Anlagen
In der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) sind die Grundsätze der Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten, enteraler Ernährung und Verbandstoffen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt.
Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zur Arzneimittelrichtlinie und deren Anlagen ist falsch?
Anlage I der AM-RL wird auch als OTC-Übersicht bezeichnet
Anlage V enthält eine Übersicht der verordnungsfähigen Lifestyle-Arzneimittel
Anlage VI umfasst Bestimmungen zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln im sog. Off-Label-Use
Erklärung
In der Arzneimittel-Richtlinie sind die Grundsätze der Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten, enteraler Ernährung und Verbandstoffen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt. In den Anlagen werden die Grundsätze indikations- und wirkstoffbezogen konkretisiert.
So werden in Anlage I beispielsweise zugelassene Ausnahmen zum gesetzlichen Verordnungsausschluss nach § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V beschrieben (OTC-Übersicht). Anlage V enthält eine Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte und Anlage VI Bestimmungen zur Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten (Off-label-Use).
Anlage II enthält Informationen zum Verordnungsausschluss von Arzneimitteln zur Erhöhung der Lebensqualität gemäß § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V (Lifestyle-Arzneimittel).
Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie neben allgemeinen Informationen zur Arzneimittel-Richtlinie auch Informationen zu den einzelnen Anlagen sowie eine Datenbank, mithilfe derer Sie sich anzeigen lassen können, welche Medizinprodukte laut G-BA aktuell verordnungsfähig sind.
» Zu den allgemeinen Informationen zur Arzneimittel-Richtlinie