Archiv: Rp. Monatsrätsel

Das Thema lautete
E-Rezept für DiGA

Das E-Rezept gehört bei Arznei­mittel­verordnungen mittler­weile zur täglichen Routine in Arzt­praxen.

Die Lösung zur Frage
Welche Antwort zu DiGA-Verordnungen trifft nicht zu?

Seit 1. März 2026 müssen DiGA auf einem E-Rezept verordnet werden.

Nur Anwendungen, die im DiGA-Ver­zeich­nis auf­ge­führt sind, werden von der GKV über­nommen.

Verordnungen von DiGA können über die Arznei­mittel­daten­banken oder in speziellen App-Ver­ordnungs­centern der Praxis­verwaltungs­systeme aus­ge­stellt werden.

Erklärung

DiGA sind Medizinprodukte, die Versicherte zum Beispiel als App oder als webbasierte Anwendung am PC verwenden können. Ziel der DiGA ist es, bei der Erkennung, Überwachung und/oder Behandlung von Krankheiten zu unterstützen.

Im DiGA-Verzeichnis sind alle digitalen Gesundheitsanwendungen aufgeführt, die von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten verordnet werden können. Bitte beachten Sie, dass nur Anwendungen, die im DiGA-Verzeichnis aufgeführt sind, von der GKV übernommen werden.

DiGA können sowohl auf einem Muster 16- als auch E-Rezept verordnet werden. Die Verordnung per E-Rezept erfolgt auf freiwilliger Basis und kann eingesetzt werden, wenn die verwendete Praxisver­waltungssoftware dies unterstützt.


Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie eine Wissensseite, die Informationen zu diesem Thema übersichtlich zusammenfasst.

» Zur Wissensseite „Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)