Archiv: Rp. Monatsrätsel
Das Thema lautete
E-Rezept für DiGA
Das E-Rezept gehört bei Arzneimittelverordnungen mittlerweile zur täglichen Routine in Arztpraxen.
Die Lösung zur Frage
Welche Antwort zu DiGA-Verordnungen trifft nicht zu?
Seit 1. März 2026 müssen DiGA auf einem E-Rezept verordnet werden.
Nur Anwendungen, die im DiGA-Verzeichnis aufgeführt sind, werden von der GKV übernommen.
Verordnungen von DiGA können über die Arzneimitteldatenbanken oder in speziellen App-Verordnungscentern der Praxisverwaltungssysteme ausgestellt werden.
Erklärung
DiGA sind Medizinprodukte, die Versicherte zum Beispiel als App oder als webbasierte Anwendung am PC verwenden können. Ziel der DiGA ist es, bei der Erkennung, Überwachung und/oder Behandlung von Krankheiten zu unterstützen.
Im DiGA-Verzeichnis sind alle digitalen Gesundheitsanwendungen aufgeführt, die von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten verordnet werden können. Bitte beachten Sie, dass nur Anwendungen, die im DiGA-Verzeichnis aufgeführt sind, von der GKV übernommen werden.
DiGA können sowohl auf einem Muster 16- als auch E-Rezept verordnet werden. Die Verordnung per E-Rezept erfolgt auf freiwilliger Basis und kann eingesetzt werden, wenn die verwendete Praxisverwaltungssoftware dies unterstützt.
Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie eine Wissensseite, die Informationen zu diesem Thema übersichtlich zusammenfasst.