Archiv: Rp. Monatsrätsel
Das Thema lautete
Elektronische Patientenakte
Ab Januar 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten.
Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zur ePA ist richtig?
Die ePA wird mit dem sog. Opt-in-Verfahren eingeführt.
Das ePA-Projekt soll am 15.01.2025 in den Modellregionen Bayern und Baden-Württemberg starten.
Die ePA ersetzt nicht die Behandlungsdokumentation im Praxisverwaltungssystem.
Erklärung
Ab Januar 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten eine elektronische ePA erhalten, vorausgesetzt, sie widersprechen nicht (sog. Opt-out-Verfahren). Starten soll das Projekt am 15.01.2025 in den Modellregionen Franken, Hamburg und Teilen Nordrhein-Westfalens. Verläuft die 4-wöchige Pilotphase reibungslos, soll der bundesweite Start zum 15.02.2025 für Vertragsärztinnen und -ärzte sowie für Psychotherapeutinnen und -therapeuten erfolgen.
Die ePA ist laut Gesetzesdefinition eine versichertengeführte Akte, in der persönliche Gesundheitsdaten gespeichert werden, etwa Arztbriefe, Befunde und eine Liste der elektronisch verordneten Medikamente. Die ePA soll der Unterstützung von Anamnese, Diagnostik und Therapie dienen.
Die ePA ersetzt jedoch nicht die Behandlungsdokumentation im Praxisverwaltungssystem. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten sind nach Gesetz und Berufsordnung weiterhin verpflichtet, alle medizinisch relevanten Informationen für die Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten zeitnah festzuhalten – elektronisch oder auf Papier.
Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie eine Praxishilfe, die die wichtigsten Informationen zur ePA und den Voraussetzungen enthält. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Daten in der ePA gespeichert werden, wer Zugriff auf sie hat und wie sie genutzt werden kann.