Archiv: Rp. Monatsrätsel

Das Thema lautete
Verordnung von Grippeimpfstoffen

Auch wenn gerade erst die Sommerzeit dem Ende naht, beginnen schon in etwa einem Monat in vielen Praxen die Impfungen gegen Influenza. Vorbestellt werden mussten die Grippeimpfstoffe für die Saison 2025/2026 schon zu Beginn des Jahres. Bei der Verordnung von Grippeimpfstoffen ist einiges zu beachten.

Die Lösung zur Frage
Welche Antwort zur Verordnung von Grippeimpfstoffen ist richtig?

Die Verordnung für GKV-Versicherte erfolgt bei Standardimpfungen über den Sprechstundenbedarf.

Impfstoffe dürfen seit Januar 2025 nur als E-Rezept verordnet werden.

Auf dem Rezept müssen die Felder 5 und 6 gekennzeichnet werden.

Erklärung

Hinsichtlich der Verordnung von Grippeimpfstoffen gilt:

  • Die Verordnung für GKV-Versicherte erfolgt bei Standardimpfungen über Sprechstundenbedarf.
  • Aktuell gibt es noch kein E-Rezept im Sprechstundenbedarf.
  • Die Felder 8 (Impfstoffe) und 9 (Sprechstundenbedarf) müssen gekennzeichnet werden.
  • Höchstmenge pro Rezept/Verordnungszeile: 70 Impfdosen Influenza-Impfstoff
  • Verordnungen im Rahmen von Satzungsleistungen können ggf. auf Einzelverordnung erfolgen.

Wichtig: Prüfen Sie immer die aktuellen, für Ihre KV-Region gültigen Vereinbarungen!


Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie zu diesem Thema eine Praxishilfe, die Ihnen neben allgemeinen Informationen auch hilfreiche Tipps und Hinweise zur Bestellung und Verordnung der Impfstoffe gibt.

» Praxishilfe „Grippeimpfung in der Praxis“