Archiv: Rp. Monatsrätsel
Das Thema lautete
Verordnung von Verbandmitteln
Gemäß § 31 SGB V werden Verbandmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.
Die Lösung zur Frage
Welche Antwort zu Verbandmitteln ist NICHT richtig?
Die Verordnung von Verbandmitteln muss seit dem 1. Mai 2025 auf einem E-Rezept erfolgen.
Verbandmittel gehören zu den Medizinprodukten.
Neben den Verbandmitteln gibt es auch die Gruppe der sonstigen Produkte zur Wundbehandlung.
Erklärung
Gemäß § 31 SGB V werden die zu den Medizinprodukten gehörenden Verbandmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Begriffsdefinitionen für Verbandmittel in Abgrenzung zu sonstigen Produkten zur Wundbehandlung konkretisiert. Dies hat einen Einfluss auf die Verordnungsfähigkeit zulasten der GKV. Die Regelungen finden sich in Abschnitt P sowie in Anlage Va der Arzneimittel-Richtlinie.
Eineindeutige Verbandmittel gemäß Arzneimittel-Richtlinie:
- bedecken Wunden und/oder saugen Wundexsudat auf.
- können Körperteile stabilisieren, immobilisieren oder komprimieren.
- haben keine weiteren Eigenschaften.
Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften haben gemäß dieser Richtlinie neben Verbandmitteleigenschaften weitere Eigenschaften, dienen aber ohne pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkweise der Wundheilung (z. B. feuchthaltend, antiadhäsiv etc.).
Neben den Verbandmitteln gibt es die Gruppe der sonstigen Produkte zur Wundbehandlung, die durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkweise die Heilung einer Wunde aktiv beeinflussen können. Hierunter fallen zum Beispiel auch honighaltige Produkte. Sie sind im Rahmen einer Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2025 verordnungs- und erstattungsfähig.
Die Verordnung von Verbandmitteln erfolgt auf Muster 16, derzeit ist kein E-Rezept für Verbandmittel möglich.
Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie zu diesem Thema zwei Praxishilfen, die Ihnen neben allgemeinen Informationen auch hilfreiche Tipps und Hinweise zur Verordnung von Verbandmitteln sowie zu Begriffsdefinitionen für Verbandmittel in Abgrenzung zu sonstigen Produkten zur Wundbehandlung geben.
» Praxishilfe „Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung“