Archiv: Rp. Monatsrätsel
Das Thema lautete
Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden.
Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zu Berufskrankheiten ist falsch?
Berufskrankheiten sind in der sog. BK-Liste aufgeführt
Es gibt auch die Möglichkeit, eine Erkrankung „wie eine Berufskrankheit“ (sog. „Wie-BK“) anzuerkennen
Über die Anerkennung einer Berufskrankheit entscheidet die gesetzliche Krankenversicherung
Erklärung
Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden. Sie werden nach den Erkenntnissen der Medizin durch besondere Einwirkungen bei der Arbeit verursacht, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grad als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.
Sie sind in Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (Berufskrankheiten-Liste, BK-Liste) aufgeführt.
In Ausnahmefällen kann eine Erkrankung „wie eine Berufskrankheit“ anerkannt werden, wenn diese nicht in der BK-Liste aufgeführt ist.
Ärztinnen und Ärzte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit an den Unfallversicherungsträger zu melden. Über die Anerkennung einer Berufskrankheit entscheidet der gesetzliche Unfallversicherungsträger.