Archiv: Rp. Monatsrätsel

Das Thema lautete
ICD-10-Kodierung

Die ICD-10-Kodierung dient der Diagnose­ver­schlüsselung in der vertrags­ärztlichen Ver­sorgung.

Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zur ICD-10-Kodierung ist richtig?

Die Systematik zum ICD-10 hat 54 Kapitel.

Im Unterschied zu anamnestischen Diagnosen sind Behandlungsdiagnosen nur in Ausnahmefällen zu kodieren.

Als Zusatzkennzeichen zur Diagnosesicherheit bezeichnet „V“ eine Verdachtsdiagnose.

Erklärung

Die ICD-10-Kodierung dient der Diagnose­ver­schlüsselung in der vertrags­ärztlichen Versorgung. Sie ist im SGB V verankert. Mit ihr lassen sich im Prinzip alle Krank­heiten, Verdachts­fälle und Zustände abbilden. Die Systematik zum ICD-10 enthält 22 Kapitel.

Bei Behandlungs­diagnosen handelt es sich um Diagnosen, für die im abzu­rechnenden Quartal diagnos­tische und/oder therapeu­tische vertrags­ärztliche Leistungen erbracht wurden. Behandlungs­diagnosen sind immer zu kodieren.

Anamnestische Diagnosen (z. B. Penicillin-Allergie) können wie Dauer­diagnosen dauer­haft bestehen, sind sie aber im abzu­rechnenden Quartal ohne Leistungs­bezug, werden sie nicht kodiert.


Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie eine Praxis­hilfe, die die wichtigsten Informationen zur ICD-10-Kodierung enthält sowie wichtige Begriffe und Regelungen über­sichtlich zusammen­fasst.

» Praxishilfe „Grund­lagen der ICD-10-Kodierung“