Archiv: Rp. Monatsrätsel
Das Thema lautete
ICD-10-Kodierung
Die ICD-10-Kodierung dient der Diagnoseverschlüsselung in der vertragsärztlichen Versorgung.
Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zur ICD-10-Kodierung ist richtig?
Die Systematik zum ICD-10 hat 54 Kapitel.
Im Unterschied zu anamnestischen Diagnosen sind Behandlungsdiagnosen nur in Ausnahmefällen zu kodieren.
Als Zusatzkennzeichen zur Diagnosesicherheit bezeichnet „V“ eine Verdachtsdiagnose.
Erklärung
Die ICD-10-Kodierung dient der Diagnoseverschlüsselung in der vertragsärztlichen Versorgung. Sie ist im SGB V verankert. Mit ihr lassen sich im Prinzip alle Krankheiten, Verdachtsfälle und Zustände abbilden. Die Systematik zum ICD-10 enthält 22 Kapitel.
Bei Behandlungsdiagnosen handelt es sich um Diagnosen, für die im abzurechnenden Quartal diagnostische und/oder therapeutische vertragsärztliche Leistungen erbracht wurden. Behandlungsdiagnosen sind immer zu kodieren.
Anamnestische Diagnosen (z. B. Penicillin-Allergie) können wie Dauerdiagnosen dauerhaft bestehen, sind sie aber im abzurechnenden Quartal ohne Leistungsbezug, werden sie nicht kodiert.
Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie eine Praxishilfe, die die wichtigsten Informationen zur ICD-10-Kodierung enthält sowie wichtige Begriffe und Regelungen übersichtlich zusammenfasst.