Archiv: Rp. Monatsrätsel
Das Thema lautete
Videosprechstunde
Eine Videosprechstunde kann für alle Beteiligten Vorteile haben. So kann zum Beispiel das Praxispersonal entlastet werden, Patientinnen und Patienten ersparen sich ggf. lange Anfahrtswege und bei akuten Infektionen wird die Ansteckungsgefahr im Wartezimmer vermindert.
Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zur Videosprechstunde ist richtig?
Die Videosprechstunde darf nur für Indikationen des jeweiligen Facharztgebietes durchgeführt werden.
Krankschreibungen sind nur für der Praxis bekannte Patientinnen und Patienten möglich.
Eine Folgekrankschreibung ist mittels Videosprechstunde möglich.
Erklärung
Die Videosprechstunde ist nicht auf bestimmte Indikationen beschränkt. Sie kann von fast allen Arztgruppen eingesetzt werden, auch bei unbekannten Patientinnen und Patienten.
Krankschreibungen sind sowohl für bekannte als auch unbekannte Patientinnen und Patienten möglich: bis zu 3 Tage bei unbekannten, bis zu 7 Tage bei bekannten. Voraussetzung ist, dass die Symptomatik eine Abklärung per Videosprechstunde zulässt. Eine Folgekrankschreibung mittels Videosprechstunde ist zudem dann möglich, wenn die Patientin bzw. der Patient für die vorherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Praxis war.
Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie zu diesem Thema eine Praxishilfe, die erläutert, welche Voraussetzungen für die Videosprechstunde gelten, wie sie vergütet wird und wie sie ganz praktisch ablaufen kann.