Archiv: Rp. Monatsrätsel

Das Thema lautete
Elektronische Patientenakte

Mitte Januar hat die offizielle Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA) in rund 230 Praxen in Franken und Hamburg sowie Teilen Nordrhein-Westfalens begonnen.

Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zur ePA ist richtig?

Versicherte können selbständig Befunde mittels ePA-App in der ePA speichern.

Für das Erfassen der Patientendaten können Arztpraxen bisher noch keine GOP abrechnen.

Das Einpflegen von Informationen in Papierform, z. B. ältere Arztbriefe, gehört zu den definierten Aufgaben der Arztpraxen.

Erklärung

Seit mittler­weile über einer Woche hat die offizielle Test­phase der elektro­nischen Patienten­akte (ePA) in rund 230 Praxen in Franken und Hamburg sowie Teilen Nord­rhein-West­falens begonnen.

Parallel legen die gesetz­lichen Kranken­kassen die digitale Akte für ihre Versicherten an, die dieser nicht wider­sprochen haben. Der bundes­weite Roll­out soll erst erfolgen, wenn die Test­phase erfolg­reich abge­schlossen ist und Sicher­heits­lücken geschlossen sind.

Für das Erfassen, Verarbeiten und Speichern von Daten in der ePA können Arzt- und Psycho­therapie­praxen derzeit die GOP 01431, 01647 und 01648 abrechnen.

Das Einpflegen von Informationen in Papier­form, z. B. ältere Arzt­briefe, ist nicht Aufgabe der Praxen, dies gilt genauso für ältere, bereits digital vor­liegende Befunde – auf Patienten­wunsch ist dies aber möglich. Versicherte haben mit der ePA ab 2025 einen gesetz­lichen Anspruch darauf, dass ihre Kranken­kasse medizinische Dokumente, die auf Papier vorliegen, digitalisiert, wenn sie es wünschen. Möglich ist das zweimal inner­halb von 24 Monaten für jeweils bis zu zehn Dokumente. Darüber hinaus können Versicherte selbst­ständig Befunde abfoto­grafieren und mittels ePA-App in der ePA speichern.


Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie eine Praxis­hilfe, die die wichtigsten Informationen zur ePA und den Voraus­setzungen enthält. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Daten in der ePA gespeichert werden, wer Zugriff auf sie hat und wie sie genutzt werden kann.

» Praxishilfe „Elektro­nische Patienten­akte“