Archiv: Rp. Monatsrätsel
Das Thema lautete
Elektronische Patientenakte
Mitte Januar hat die offizielle Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA) in rund 230 Praxen in Franken und Hamburg sowie Teilen Nordrhein-Westfalens begonnen.
Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zur ePA ist richtig?
Versicherte können selbständig Befunde mittels ePA-App in der ePA speichern.
Für das Erfassen der Patientendaten können Arztpraxen bisher noch keine GOP abrechnen.
Das Einpflegen von Informationen in Papierform, z. B. ältere Arztbriefe, gehört zu den definierten Aufgaben der Arztpraxen.
Erklärung
Seit mittlerweile über einer Woche hat die offizielle Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA) in rund 230 Praxen in Franken und Hamburg sowie Teilen Nordrhein-Westfalens begonnen.
Parallel legen die gesetzlichen Krankenkassen die digitale Akte für ihre Versicherten an, die dieser nicht widersprochen haben. Der bundesweite Rollout soll erst erfolgen, wenn die Testphase erfolgreich abgeschlossen ist und Sicherheitslücken geschlossen sind.
Für das Erfassen, Verarbeiten und Speichern von Daten in der ePA können Arzt- und Psychotherapiepraxen derzeit die GOP 01431, 01647 und 01648 abrechnen.
Das Einpflegen von Informationen in Papierform, z. B. ältere Arztbriefe, ist nicht Aufgabe der Praxen, dies gilt genauso für ältere, bereits digital vorliegende Befunde – auf Patientenwunsch ist dies aber möglich. Versicherte haben mit der ePA ab 2025 einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse medizinische Dokumente, die auf Papier vorliegen, digitalisiert, wenn sie es wünschen. Möglich ist das zweimal innerhalb von 24 Monaten für jeweils bis zu zehn Dokumente. Darüber hinaus können Versicherte selbstständig Befunde abfotografieren und mittels ePA-App in der ePA speichern.
Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie eine Praxishilfe, die die wichtigsten Informationen zur ePA und den Voraussetzungen enthält. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Daten in der ePA gespeichert werden, wer Zugriff auf sie hat und wie sie genutzt werden kann.