Archiv: Rp. Monatsrätsel
Das Thema lautete
Rezeptur-Verordnung
Durch patientenindividuell hergestellte Rezepturarzneimittel können Behandlungslücken geschlossen werden, wenn keine geeigneten Fertigarzneimittel zur Verfügung stehen.
Die Lösung zur Frage
Welche Antwort zur Verordnung einer Rezeptur trifft nicht zu?
Zur korrekten Ausstellung einer Rezeptur gehört eine entsprechende Gebrauchsanweisung.
Rezepturen können derzeit noch nicht elektronisch verordnet werden.
Für jede Rezeptur ist ein neues Verordnungsblatt zu verwenden.
Erklärung
Rezepturarzneimittel spielen eine wichtige Rolle in der Patientenversorgung, denn sie können patientenindividuell hergestellt werden und somit Behandlungslücken schließen, wenn kein geeignetes Fertigarzneimittel zur Verfügung steht.
Zu den erforderlichen Angaben bei der Verordnung einer Rezeptur gehören (Auszug § 2 Abs. 1 AMVV):
- Zusammensetzung nach Art und Menge oder Bezeichnung des Fertigarzneimittels, von dem Teilmengen abgegeben werden sollen. Wichtig ist eine genaue Bezeichnung des Wirkstoffes.
- Darreichungsform, sofern sie nicht bereits durch die Zusammensetzung eindeutig ist
- Abzugebende Menge des verschriebenen Arzneimittels
- Gebrauchsanweisung (wird in der Apotheke auf das Rezepturetikett übertragen)
Für jede Rezeptur ist ein neues Verordnungsblatt/E-Rezept zu verwenden. Rezepturen sind seit Januar 2024 in der Regel elektronisch zu verordnen.
Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie eine Praxishilfe, die darüber informiert, was bei der Verordnung von Rezepturen zum Beispiel aus dem dermatologischen Bereich zu beachten ist, welche Vorteile standardisierte Rezepturen bieten können und welche Rezepturen nicht verordnet werden sollten.