Archiv: Rp. Monatsrätsel
Das Thema lautete
Verordnungen von Rezepturen
Rezepturarzneimittel spielen eine wichtige Rolle bei der Patientenversorgung, denn sie können patientenindividuell hergestellt werden und somit Behandlungslücken schließen, wenn kein geeignetes Fertigarzneimittel zur Verfügung steht.
Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zu Rezepturen ist falsch?
Zu den erforderlichen Angaben einer Rezepturverordnung gehört eine Gebrauchsanweisung.
Die Verordnung von Rezepturen darf erst ab 1. August 2024 per E-Rezept erfolgen.
Vor der Herstellung einer Rezeptur muss die Apotheke deren Plausibilität prüfen.
Erklärung
Die erforderlichen Angaben bei der Verordnung einer Rezeptur können der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV, § 2 Abs. 1) entnommen werden. Demnach muss die Verordnung eines Arzneimittels, das in der Apotheke hergestellt werden soll, u. a. eine Gebrauchsanweisung enthalten. Diese wird nicht benötigt, wenn das Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird.
Seit dem 1. Januar 2024 sind auch Rezepturen elektronisch zu verordnen.
Laut Apothekenbetriebsordnung muss die Apotheke vor der Herstellung einer Rezeptur deren Plausibilität prüfen (§ 7 Abs. 1b ApBetrO).
Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie eine Praxishilfe, die darüber informiert, was bei der Verordnung von Rezepturen zum Beispiel aus dem dermatologischen Bereich zu beachten ist, welche Vorteile standardisierte Rezepturen bieten können und welche Rezepturen nicht verordnet werden sollten.