Archiv: Rp. Monatsrätsel
Das Thema lautete
Elektronische Patientenakte
Seit Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Vertragsärztinnen und -ärzte verpflichtend.
Die Lösung zur Frage
Welche Antwort zur ePA trifft zu?
Die ePA ersetzt seit ihrer Einführung die Behandlungsdokumentation im Praxisverwaltungssystem.
Laborbefunde gehören zu den Daten, die die Praxen einpflegen müssen.
Patientinnen und Patienten dürfen der Einstellung von Befundberichten nicht widersprechen.
Erklärung
Seit Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für medizinische Einrichtungen verpflichtend, u. a. für Vertragsärztinnen und -ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Apotheken.
Die ePA ist laut Gesetzesdefinition eine versichertengeführte Akte, in der persönliche Gesundheitsdaten gespeichert werden, etwa Arztbriefe, Befunde und eine Liste der elektronisch verordneten Medikamente.
Welche Informationen in der ePA stehen, können die Versicherten selbst entscheiden.
Wichtig: Die ePA ersetzt nicht die Behandlungsdokumentation im Praxisverwaltungssystem.
Bei den in der ePA gespeicherten Daten sind zwei Arten zu unterscheiden: Daten, die Arztpraxen grundsätzlich einpflegen müssen (z. B. Laborbefunde), und Daten, die auf Patientenwunsch eingepflegt werden müssen.
Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie eine Praxishilfe, die allgemeine Informationen zur ePA und deren Voraussetzungen gibt. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Daten in der ePA gespeichert werden, wer Zugriff auf sie hat und wie sie genutzt werden kann.