Rp. Lexikon
Vorhaltepauschale für Hausärztinnen und Hausärzte
Die Vorhaltepauschale wurde zum 01.01.2026 in den EBM aufgenommen. Hausärztinnen und Hausärzte erhalten sie einmal im Behandlungsfall, wenn sie in dem Quartal keine fachärztlichen Leistungen bei der Patientin oder dem Patienten durchgeführt haben. Die Bewertung der Vorhaltepauschale nach GOP 03040 liegt bei 138 Punkten (Stand: 07/2026). Je nach Anzahl der Behandlungsfälle kann es zu Zu- oder Abschlägen kommen. Zudem erhalten Hausarztpraxen die Vorhaltepauschale nur dann in voller Höhe, wenn sie mindestens zehn Schutzimpfungen pro Quartal durchführen. Wird diese Anzahl an Schutzimpfungen nicht erreicht, wird die Bewertung der GOP 03040 um 40 % abgesenkt.