Rp. Lexikon

Sprechstundenbedarf

Der Sprechstundenbedarf (SSB) umfasst nur solche Artikel, die für mehrere Patienten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung angewendet werden oder bei Notfällen für gesetzlich Versicherte zur Verfügung stehen müssen. Der Sprechstundenbedarf ist nicht für die Versorgung von Privatversicherten sowie Unfallverletzten bei Arbeits- und Wegeunfällen vorgesehen und auch die Verwendung bei stationären Behandlungen – auch belegärztlicher Behandlung – ist nicht zulässig.

Die zu Beginn der vertragsärztlichen Tätigkeit erforderliche Grundausstattung der Praxis stellt keinen Sprechstundenbedarf dar.

Die Verordnung von Sprechstundenbedarf sollte stets unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes erfolgen. Maßgeblich für die Verordnung von Sprechstundenbedarf ist die in der jeweiligen KV-Region gültige Sprechstundenbedarfsvereinbarung.