Rp. Lexikon

Prüfvereinbarung

Prüfvereinbarungen regeln auf regionaler Ebene die Verfahren zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung.

Sie findet Anwendung auf alle Bereiche ärztlich verordneter sowie veranlasster Leistungen. Vereinbart werden die Prüfvereinbarungen zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung. Bei der Ausgestaltung der Prüfvereinbarungen sind die Vertragspartner grundsätzlich frei, lediglich die Grundlagen sind in einheitlichen Rahmenvorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung geregelt.