Rp. Lexikon

Prüfpflicht, erweiterte

Von einer erweiterten Prüfpflicht spricht man in der Regel dann, wenn der Arzt ein apothekenpflichtiges OTC-Arzneimittel in Zusammenhang mit einer Diagnose für einen Erwachsenen auf einem Kassenrezept verordnet. Normalerweise muss die Apotheke bei Verordnungen eines OTC-Arzneimittels für einen Erwachsenen nur allgemein prüfen, ob das Mittel nach Anlage I der AM-RL des G-BA (OTC-Ausnahmeliste) verordnungsfähig ist. Ob die entsprechende Indikation/Diagnose bei dem Patienten gegeben ist, muss die Apotheke im Normalfall nicht prüfen. Gibt der Arzt allerdings zusätzlich eine Diagnose auf dem Rezept an, so muss die Apotheke diese im Rahmen einer erweiterten Prüfpflicht doch prüfen. Passen Diagnose und Ausnahmeregelung nach AM-RL nicht zusammen, so ist eine Erstattung als fraglich anzusehen und es sollte vorab Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden.