Rp. Lexikon

Primärkassen

Eine Primärkasse (früher RVO-Kasse) ist in Deutschland eine Krankenkasse der gesetzlichen Krankenversicherung, die zu den bei der Gründung der Sozialversicherung durch Otto von Bismarck festgelegten berufsständischen Pflichtversicherungen nach der RVO gehörte.

Es existieren folgende Arten von Primärkassen:

  • Ortskrankenkassen (AOK)
  • Betriebskrankenkassen (BKK)
  • Innungskrankenkassen (IKK)
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Häufig werden Primärkassen auch Regionalkassen genannt.

Die Primärkassen bilden heute zusammen mit den Ersatzkassen die gesetzliche Krankenversicherung nach SGB V. Durch das 1996 in Kraft getretene Gesundheitsstrukturgesetz hat der Unterschied zu Ersatzkassen heute für den Versicherten keine Bedeutung mehr, die Krankenkassen stehen seitdem leistungsrechtlich auf einer Ebene. Für Apotheken ist wichtig, dass Ersatzkassen und Primärkassen unterschiedliche Lieferverträge abgeschlossen haben, deren Regelungen zwar im Großen und Ganzen übereinstimmen, sich in Details aber doch unterscheiden.