Rp. Lexikon

Praxisbesonderheit, individuelle

Individuelle Praxisbesonderheiten können von einem Arzt im Rahmen einer Prüfung geltend gemacht werden. Praxisbesonderheiten sind dabei objektive Gegebenheiten, die im Vergleich zur Fachgruppe besonders sind, etwa eine besondere Patientenstruktur, und dadurch einen höheren Behandlungsaufwand und/oder höhere Verordnungskosten hervorrufen.

Das Vorliegen solcher individuellen Praxisbesonderheiten muss der Arzt im Rahmen der Prüfung selbst darlegen.