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Die OTC-Ausnahmeliste (Anlage 1 der Arzneimittel-Richtlinie) ist eine Übersicht aller apothekenpflichtigen Arzneimittel, die in Ausnahmefällen und zur Behandlung schwerwiegender Erkrankungen auch für Erwachsene zulasten der GKV abgegeben werden dürfen, und wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erstellt.
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