Rp. Lexikon

Open-House-Rabattvertrag

Bei einem Open-House-Rabattvertrag gibt die Krankenkasse die kompletten Vertragsbedingungen vor, einschließlich der Preise, und jeder Arzneimittelhersteller, der diese Bedingungen erfüllt, kann ohne vorherige Verhandlungen dem Vertrag beitreten. Open-House-Verträgen können beliebig viele Hersteller beitreten, daher kann es im Gegensatz zu Exklusivverträgen hier mehrere Rabattvertragsarzneimittel geben. In der Praxis sind Arzneimittel, für die in der Krankenkasse des Patienten ein Rabattvertrag vorliegt, in der Arztsoftware gekennzeichnet; dabei macht die Art des Rabattvertrages bei der Verordnung keinen Unterschied.