Rp. Lexikon

Institutionskennzeichen (IK)

Das Institutionskennzeichen, kurz IK, ist eine bundesweit gültige, neunstellige Zahl, über die Abrechnungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen im Bereich der Sozialversicherung abgewickelt werden können. Das IK wird auf Antrag an alle Einrichtungen vergeben, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erbringen. Es bietet eine Grundlage der Abrechnung mithilfe elektronischer Datenverarbeitung. In Apotheken wird es auch Apotheken-Kennziffer genannt.

Unter dem IK wird Folgendes gespeichert:

  • Name
  • Anschrift
  • Geldinstitut
  • Kontonummer