Rp. Lexikon

Härtefallregelung

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollen durch Zuzahlungen nicht unzumutbar belastet werden. Härtefallregelungen sehen deshalb vor, dass Zuzahlungen nur bis zu einer individuellen Belastungsgrenze zu entrichten sind. Diese Belastungsgrenze beträgt grundsätzlich 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt; bei chronisch Kranken beträgt sie 1 %. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in Richtlinien definiert, wer zu den chronisch Kranken gehört (Chronikerregelung).

Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze ist das jährliche Einkommen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen zusammenzurechnen. Von diesem Betrag werden bestimmte jährlich aktualisierte Freibeträge für die Angehörigen abgezogen.