Rp. Lexikon
Ersatzverordnung (Arzneimittel)
Ist aufgrund eines Arzneimittelrückrufes oder einer von der zuständigen Behörde bekannt gemachten Einschränkung der Verwendbarkeit die erneute Verordnung eines Arzneimittels erforderlich, so kann eine Ersatzverordnung ausgestellt werden. Ersatzverordnungen sind zuzahlungsfrei und werden im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung als Praxisbesonderheit gewertet.