Rp. Lexikon

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Im Oktober 2021 startete die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Im ersten Schritt übermitteln die Praxen die AU-Daten an die Krankenkassen. Seit Januar 2023 sollen auch die Arbeitgeber die AU-Daten nur noch digital erhalten. Der Arbeitgeber kann dazu die erforderlichen Daten von der Krankenkasse abrufen. Da möglicherweise noch nicht alle Arbeitgeber in der Lage sind, die AU-Daten digital abzurufen, können Praxen vorerst weiterhin eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber ausdrucken.

Unterzeichnet wird die eAU mittels qualifizierter elektronischer Signatur.