Rp. Lexikon

Durchschnittswerteprüfung

In einigen KV-Regionen stellt die Prüfung nach Durchschnittswerten die vorrangig durchgeführte Auffälligkeitsprüfung dar. Hierbei werden die Verordnungskosten der Praxis mit dem Durchschnitt der Fachgruppe verglichen. Im Gegensatz zu den Richtwerten/Richtgrößen werden die Durchschnittswerte erst nach dem jeweiligen Verordnungszeitraum berechnet und können deshalb nicht im Voraus bekannt gegeben werden.