Rp. Lexikon

DiGA-Verzeichnis

Zulasten der GKV verordnungsfähige DiGA werden im DiGA-Verzeichns des BfArM gelistet. Für die Aufnahme in dieses Verzeichnis müssen die Hersteller ein Verfahren durchlaufen, bei dem neben den Anforderungen an Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit auch geprüft wird, ob ein positiver Versorgungseffekt nachgewiesen wurde. Sind die Anforderungen erfüllt und ein positiver Versorgungseffekt nachgewiesen, so wird die DiGA dauerhaft in das Verzeichnis aufgenommen. Sind die Anforderungen erfüllt, aber es gibt bisher keinen ausreichenden Nachweis eines positiven Versorgungseffekts, erfolgt eine vorläufige Aufnahme in das Verzeichnis.