Rp. Lexikon

Cannabis

Cannabis sativa, L. (Hanf), Cannabaceae

Im März 2017 hat der Bundestag das „Cannabisgesetz“ verabschiedet. Damit können schwerkranke Patienten Cannabisblüten bzw. -extrakte, Dronabinol und Nabilon als Kassenleistung erhalten.

Cannabis auf Rezept, Genehmigung

Bei der ersten Verordnung für einen Versicherten muss der Einsatz von Cannabisblüten bzw. -extrakten, Dronabinol oder Nabilon von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse vor Beginn der Leistung genehmigt werden. Diese Genehmigung darf von den Kassen nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) im August 2019 wurde zudem festgelegt, dass bei Änderung der Dosierung oder bei einem Wechsel zu anderen Cannabisblütensorten oder anderen Cannabisextrakten keine erneute Genehmigung durch die Krankenkasse eingeholt werden muss.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führte eine nichtinterventionelle Begleiterhebung zum Einsatz von Cannabisblüten bzw. -extrakten, Dronabinol und Nabilon durch, die über einen Zeitraum von 60 Monaten nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes lief. Die hierfür erforderlichen Daten wurden von den Ärzten in anonymisierter Form übermittelt. Der Versicherte musste über diese Datenerhebung informiert werden. Die Begleiterhebung wurde am 31.03.2022 beendet.

Der Gemeinsame Bundesausschuss wird Regelungen zur Verordnung von medizinischem Cannabis in die Arzneimittel-Richtlinie aufnehmen.