Rp. Lexikon
Cannabis
Cannabis sativa, L. (Hanf), Cannabaceae
Ärztinnen und Ärzte dürfen Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verordnen. Cannabisblüten sind nicht (mehr) zulasten der GKV verordnungsfähig.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat Regelungen zur Verordnung von medizinischem Cannabis in die Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen.