Rp. Lexikon

Blaue-Hand-Schulungsmaterialien

Eine Blaue Hand kennzeichnet Schulungsmaterialien zu Arzneimitteln, die von der Behörde genehmigt wurden. Sie geben ergänzende Informationen zu einem Arzneimittel für Ärztinnen und Ärzte, Apotheken sowie Patientinnen und Patienten. Wie die Fachinformation und die Packungsbeilage ist das Schulungsmaterial Bestandteil der Zulassung eines Arzneimittels. Es soll die Fachinformation und Packungsbeilage ergänzen und Empfehlungen geben, wie sich ausgewählte Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Anwendung des Arzneimittels so weit wie möglich vermeiden lassen. Es kann sich um Leitfäden, Checklisten oder Informationsbroschüren und Patientenausweise handeln. Das Schulungsmaterial wird von den zuständigen Behörden vorgeschrieben, kontrolliert und genehmigt und vom jeweiligen Hersteller zu Verfügung gestellt.